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   VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08   

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https://dejure.org/2009,52359
VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08 (https://dejure.org/2009,52359)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 15.06.2009 - 3 L 427/08 (https://dejure.org/2009,52359)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 3 L 427/08 (https://dejure.org/2009,52359)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    Die Spielsucht - gerade in dem von der Reglementierung erfassten Bereich - kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen (vgl. EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C 243/01 - Gambelli; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, NJW 2006, 1281 ff.), so dass die Einschränkungen auch verhältnismäßig sind.
  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    Die Spielsucht - gerade in dem von der Reglementierung erfassten Bereich - kann zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und die Gemeinschaft führen (vgl. EuGH, Urteil vom 06.11.2003 - C 243/01 - Gambelli; BVerfG, Urteil vom 28.03.2006, NJW 2006, 1281 ff.), so dass die Einschränkungen auch verhältnismäßig sind.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    In die Interessenabwägung sind insbesondere die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs einzustellen, aber auch zu beachten, dass im Glücksspielstaatsvertrag ein grundsätzlicher Vorrang des Vollzugsinteresses angeordnet ist und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 10.10.2003, 1 BvR 2025/03, zitiert nach juris, RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 10 CS 08.2055

    Nur vor dem 1. Januar 2007 bereits tatsächlich betriebene Lotterievermittlungen

    Auszug aus VG Chemnitz, 15.06.2009 - 3 L 427/08
    So regelt auch die in § 25 Abs. 2 GlüStV normierte entsprechende Anwendung des Abs. 1 lediglich die gewerbliche Spielvermittlung, die bis zum 01.01.2007 tatsächlich auf eine erlaubte Spielvermittlung ausgelegt war (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25.11.2008, 10 CS 08.2055, zitiert nach juris, RdNr. 21).
  • OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09

    Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten;

    Az.: 3 B 401/09 3 L 427/08.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 15. Juni 2009 - 3 L 427/08 - wird zurückgewiesen.

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

    10.12.2008 - 6 K 649/09 - zur Rechtslage in Sachsen: OVG Sachsen, Beschluss vom 09.12.2009 - 3 B 401/09 - OVG Sachsen, Beschluss vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - VG Chemnitz, Beschluss vom 15.06.2009 - 3 L 427/08; zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.08.2009 - 3 M 415/08; zur Rechtslage in Brandenburg: VG Potsdam, Beschluss vom 02.04.2008 - 3 L 687/07 - ZfWG 2008, 151; alle rech.
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